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DEINE HEBAMME NÜRNBERG
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Karl-Grillenberger-Str. 1
90402 Nürnberg

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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 IMPRESSUM   RECHT & GESETZ


1)  ERREICHBARKEIT - PLAZIERUNG -  BENENNUNG
Die strukturelle und örtliche Ausgestaltung des Impressums wird durch die Darstellungserfordernisse des §5 Abs. 1 TMG vorgebeben. Demnach ist das Impressum:
• leicht erkennbar
• unmittelbar erreichbar und
• ständig verfügbar

Es genügt, wenn die Erreichbarkeit/Plazierung des Impressums im Sinne §5 Abs. 1 TMG über zwei Links gewährleistet ist.
Zitat des BGH: "Eine unmittelbare Erreichbarkeit scheitert nicht daran, dass der Nutzer nicht schon in einem Schritt, sondern erst in zwei Schritten zu den benötigten Informationen gelangt."

2)  PFLICHTANGABEN
Im Impressum sind nach §5 Abs. 1 TMG folgende Angaben bereitzustellen:

a)  Name und Anschrift der Niederlassung
b)  Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Mailadresse. Der Diensteanbieter ist also verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40). Es ist also neben der E-Mail-Anschrift eine weitere Kommunikationsmöglichkeit anzugeben. Das Wort „unmittelbar“ erfordert, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist (EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 29, 31).
c)  Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

3) UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONS-NUMMER ( USt-IdNr.)
In Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer.
Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt nur auf Antrag
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird nur auf entsprechenden Antrag des Unternehmers kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.
Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt.
Mit anderen Worten: Wer als Unternehmer keinen solchen Antrag gestellt hat, der besitzt auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Nach unserer Erfahrung ist das in der Praxis neben den ähnliche klingenden Bezeichnungen der „Steuernummer“ mit der Hauptgrund für die immer wieder auftretenden Irritationen bei der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Darüber hinaus besteht auch keine Pflicht, einen solchen Antrag zu stellen, wenn kein grenzüberschreitender Handel betrieben wird. Wer als Händler seine Waren nur in Deutschland einkauft und wieder verkauft, hat meist schon gar keinen Anlass, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) überhaupt zu beantragen.

4)  WAS SIE IM IMPRESSUM NICHT ANGEBEN MÜSSEN

a)  Sie müssen in Ihrem Impressum weder Ihre Steuernummer noch Ihre Steueridentifikationsnummer angeben! Die klassische Steuernummer wir künftig von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Steuernummern parallel. Die Steueridentifikationsnummer wurde 2008 eingeführt. Beide Nummern NICHT im Impressum angeben!

b)  Eine USt-IdNr. haben Sie nur dann im Impressum anzugeben, wenn Ihnen eine solche auf Ihren Antrag hin vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt worden ist. Mit anderen Worten: Nicht jeder Unternehmer verfügt über eine USt-IdNr. Verfügt er nicht über eine solche, muss er diese auch nicht angeben, da er das ja auch gar nicht kann.

Verwechseln Sie die USt-IdNr. nicht mit der Steuernummer oder der Steueridentifikationsnummer. Hier handelt es sich  um vollkommen unterschiedliche Daten. In Deutschland hat eine USt-IdNr. immer das Format der einleitenden Buchstabenfolge „DE“ gefolgt von neun Ziffern, also z.B: DE123456789. Steuernummer und Steueridentifikationsnummer haben in aller Regel mehr Ziffern. Durch die Angabe der Steuernummer und/ oder Steueridentifikationsnummer im Impressum kann die Pflicht zur Angabe einer erteilten USt-IdNr. nicht erfüllt werden.

c)  Informationen zum Datenschutz gehören nicht ins Impressum sondern in die Datenschutzerklärung, die auf einer gesonderten Seite vorgehalten werden sollte.

d) Telefonnummer? Nach Ansicht des höchsten europäischen Gerichts muss eine Telefonnummer dann nicht angegeben werden, wenn ein anderer vergleichbarer und ebenso effizienter Kontaktweg bereitsteht.  Auf unserer Webseite (DEINE HEBAMME) ist dies das Kontaktformular.
 

5)  MUSS DIE AUFSICHTSBEHÖRDE IM IMPRESSUM GENANNT WERDEN?
a) Das Telemediengesetz verlangt die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern eine zulassungsbedürftige Dienstleistung angeboten wird.
b)  Die Pflicht gilt aber nur für Angebote und Werbung im Online-Bereich. Sofern Dienstleister ihre Leistungen nur offline bewerben, müssen sie die Aufsichtsbehörde im Impressum der Internetseite nicht nennen.